Allgemeine Geschäftsbedingungen
BS Šped s. r. o., Drevárska 1649/23, 902 01 Pezinok,
IČO : 46 416234, IČ DPH: SK2023373935
Das Unternehmen ist im Handelsregister eingetragen: SRO Beilage Nr. 83080/B Amtsgericht Bratislava I
Artikel I – Grundlegende Bestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BS Šped s.r.o. werden mit dem Ziel herausgegeben, die Rechte und Pflichten festzulegen, die sich aus den Parteien des gemäß Abschnitt § 610 und dem Handelsgesetzbuch in seiner jeweils gültigen Fassung geschlossenen Beförderungsvertrags oder dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr in seiner jeweils gültigen Fassung ergeben.
- VP sind Bestandteil des Beförderungsvertrages und regeln die Beziehungen zwischen Absender und Spediteur bei der Beförderung von Gütern. Abweichende Bestimmungen des Beförderungsvertrages haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser VOP Absender. Abweichungen von diesen Absenderbedingungen werden zwischen den Parteien schriftlich vereinbart, andernfalls sind sie nichtig.
- Unter Warentransport versteht man entweder den nationalen Warentransport oder den internationalen.
- Durch den Beförderungsvertrag verpflichtet sich der Beförderer, die Waren vom Bestimmungsort an einen bestimmten Ort zu befördern.
- Vor dem Abschluss eines Beförderungsvertrages ist der Beförderer verpflichtet, sich mit den VOP des Absenders vertraut zu machen und sein Einverständnis durch Abschluss des Vertrages mit ihnen auszudrücken.
- Der Absender ist berechtigt, die VOP des Absenders fortlaufend zu aktualisieren oder zu ändern. Alle Änderungen, Ergänzungen oder die vollständige Fassung der aktualisierten Geschäftsbedingungen werden vom Absender stets schriftlich veröffentlicht und in geeigneter Weise auf seiner Website veröffentlicht.
- Der Beförderungsvertrag wird von den Parteien auf der Grundlage des Beförderungsvertrages des Absenders und dessen Annahme durch den Beförderer geschlossen.
- Der Versandvertrag wird vom Absender per E-Mail oder Fax an den Beförderer gesendet, und die Bestellung enthält folgende Daten:
- Der Beförderungsvertrag kommt zustande, wenn der Beförderer den Vertragsentwurf nicht innerhalb von 2 Stunden nach der Arbeitszeit ab Lieferung per E-Mail ablehnt oder die Bestellung schriftlich bestätigt.
- Der Beförderungsvertrag darf dem Fahrer nicht am Entleert oder anderweitig missbraucht werden.
- Wenn der Name des Fahrers, der Typ und die Zulassungsnummer des Fahrzeugs nicht im Beförderungsvertrag angegeben sind, ist der Beförderer verpflichtet, den Absender spätestens 2 Stunden vor dem Beladungsbeginn darüber zu informieren.